Das Österreichische Umweltbundesamt beklagte, dass von ca. 930 gewerberechtlich eingetragenen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenfachfirmen nur ca. 100 Fachfirmen den verpflichtenden Kältemittelmeldungen an das UBA gemäß anliegenden § 6. „Meldepflicht”, welcher seit 2002 (!) gültig ist, nachkommen.
Wir ersuchen Sie dringend, der gesetzlichen Meldepflicht gemäß anliegenden § 6. nachzukommen.
Jegliches Kältemittel, egal ob vorgefüllt (in Geräten, Anlagenteilen oder Chillern etc.) oder als Flaschenware, welches in Österreich in Verkehr = in tatsächliche Verwendung, gebracht wird, ist gemäß § 6. der HFKW-FKW-SF6-V, in der geforderten Aufteilung jährlich zu melden.
Das ist eine österreichische Meldepflicht, welche seit 2002 besteht und hat nichts mit anderen, allfälligen Meldepflichten zu tun.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen und Anleitungen auf der Homepage-Seite, welchen Sie unter diesem Detail-Link finden.
Für den Fall, dass Probleme beim Einstieg in die Applikation auftreten, steht Ihnen gerne der EDM-Helpdesk in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter der Tel.Nr.: (+43 1) 31 304 / 8000 zur Verfügung.
Hier finden Sie die gesamte Rechtsvorschrift für Verbote, Beschränkungen teil- und vollfluorierter Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid, Fassung vom 20.09.2012