Dringende Erinnerung an eine gesetzliche Meldepflicht

Das Österreichische Umweltbundesamt beklagte, dass von ca. 930 gewerberechtlich eingetragenen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenfachfirmen nur ca. 100 Fachfirmen den verpflichtenden Kältemittelmeldungen an das UBA gemäß anliegenden § 6. „Meldepflicht”, welcher seit 2002 (!) gültig ist, nachkommen.
Wir ersuchen Sie dringend, der gesetzlichen Meldepflicht gemäß anliegenden § 6. nachzukommen.

Jegliches Kältemittel, egal ob vorgefüllt (in Geräten, Anlagenteilen oder Chillern etc.) oder als Flaschenware, welches in Österreich in Verkehr = in tatsächliche Verwendung, gebracht wird, ist gemäß § 6. der HFKW-FKW-SF6-V, in der geforderten Aufteilung jährlich zu melden.
Das ist eine österreichische Meldepflicht, welche seit 2002 besteht und hat nichts mit anderen, allfälligen Meldepflichten zu tun.

https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do;jsessionid=C0B54BB37E09D4F67D2CF308026F3A8E?get=/portal/informationen/anwendungenthemen/industriegase.main

Bitte beachten Sie die Erläuterungen und Anleitungen auf der Homepage-Seite, welchen Sie unter diesem Detail-Link finden.
Für den Fall, dass Probleme beim Einstieg in die Applikation auftreten, steht Ihnen gerne der EDM-Helpdesk in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter der Tel.Nr.: (+43 1) 31 304 / 8000 zur Verfügung.

Hier finden Sie die gesamte Rechtsvorschrift für Verbote, Beschränkungen teil- und vollfluorierter Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid, Fassung vom 20.09.2012

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