Der/die MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik bearbeitet Metall mit Spezialmaschinen.
Berufsumfang MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik
Der/die MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik hat nach positivem Abschluss der Prüfung Kenntnisse und Fertigkeiten in Planung, Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung und Prüfung von:
- Spezialmaschinen, Geräten, Apparaten und Steuerungen für die Be- und Verarbeitung von Metall-, Holz-, Stein-, Textilien- und Lederprodukten sowie pharmazeutischen Produkten und Lebensmittel
- Teil- und Fertigerzeugnissen für Anlagen, Maschinen, Armaturen und Werkzeuge
- Mess-, Präzisionswerkzeugen und -geräten, Lehren, Schablonen und Waagen
- Schnitten, Stanz-, Tiefzieh- und Drehwerkzeugen
- Vorrichtungen, insbesondere Bohr-, Fräs- und Schweißvorrichtungen
- Formen, insbesondere von Spritz-, Gieß- und Spritzgießformen, sowie von Schmiedegesenken
- Maschinen und Maschinenteilen, Geräten, Apparaten, Behältern, Werkzeugen, mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Getrieben, Vorrichtungen und Steuerungen sowie Pumpen und Verdichtern, Förderanlagen und Servicemaschinen
- Feingeräten, Feininstrumenten, Kleinmechanismen und Kleinapparaturen wie Lehr- und Anschauungsmodellen, Analyse-, Prüf-, Mess-, Feinmess- und Überwachungsgeräten für technisch-wissenschaftliche Zwecke sowie optischen, nautischen und geodätischen Instrumenten und Apparaten sowie Fein- und Präzisionswaagen aller Art
- Fahrrädern, Krafträdern bis 150 ccm und motorgetriebenen Geräten
MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik(H)
BGBl. II Nr. 69/2003
Novelle mit Artikel 31 BGBl. II Nr. 399/2008




