Der/die MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik hat sich aus den traditionellen Handwerken des Elektromechanikers und des Büromaschinen- mechanikers gebildet.
Durch die GewO-Novelle 2002 wurden der Elektroniker und der Bürokommunikationstechniker zum Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik zusammengefasst.
Berufsumfang MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik
Der/die MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik hat nach positivem Abschluss der Prüfung Kenntnisse und Fähigkeiten um:
- Aufstellung und Inbetriebsetzung von mechanischen, elektromechanischen, elektrischen und elektronischen Maschinen, Anlagen und Geräten der Büro- und Datentechnik
- Planung, Fertigung und Inbetriebsetzung von mechanischen, elektromechanischen, elektrischen und elektronischen Baugruppen an Maschinen, Anlagen und Geräten der Büro- und Datentechnik
- Planung, Herstellung, Montage, Wartung, Entstörung und Instandsetzung von elektromechanischen und elektronischen Anlagen, Geräten und Baugruppen, insbesondere der Regelungs-, Steuerungs-, Schalt-, Mess-, Prüf-, Zähl-, Signal-, und Sicherungstechnik und für medizin-, labor-, gewerbe- und haushaltstechnische Zwecke
- Entwurf, Konstruktion, Bau, Inbetriebnahme, Entstörung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen und elektronischen Maschinen, Transformatoren, Magnetbauteilen und Anlagen sowie Steuer- und Regelgeräten der Stromerzeugung, der Schweiß- und Antriebstechnik durchzuführen.
Prüfungen und Befähigungsnachweise
MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik(H)
BGBl. II Nr. 69/2003
Novelle mit Artikel 31 BGBl. II Nr. 399/2008
