MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung
Berufsumfang MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung
Der/die MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung hat nach positivem Abschluss der Prüfung Kenntnisse und Fähigkeiten in Planung, Herstellung, Montage, Prüfung, Überprüfung, Wartung, Entstörung und Instandsetzung, Entwurf, Bau von
- elektromechanischen und elektronischen Anlagen, Geräten und Baugruppen,
- Regelungs-, Steuerungs-, Schalt-, Mess-, Prüf-, Zähl-, Signal-, und Sicherungstechnik für medizin-, labor-, gewerbe- und haushaltstechnische Zwecke,
- elektrischen und elektronischen Maschinen, Transformatoren, Magnetbauteilen und Anlagen,
- Steuer- und Regelgeräten der Stromerzeugung,
- Schweiß- und Antriebstechnik durchzuführen.
Prüfungen und Befähigungsnachweise
MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung(H)
BGBl. II Nr. 69/2003
Novelle mit Artikel 31 BGBl. II Nr. 399/2008
