Kälte- und KlimatechnikerIn (Berufsumfang, Meisterprüfungsverordnung, Gewerbezugangsverordnung)

Der/die Kälte- und KlimatechnikerIn hat sich aus dem früheren Handwerk des Kühlmaschinenmechanikers entwickelt.

Zu seinem umfangreichen Aufgabengebiet gehört, wie auch bei anderen mechatronischen Handwerken, die Planung, Herstellung, und Reparatur aller Geräte der Kälte- und Klimatechnik vom hausgebräuchlichen Kühlschrank bis zu Großkühlhallen in Konzernen.

Berufsumfang Kälte- und Klimatechnik

Der/die Kälte- und KlimatechnikerIn hat nach positivem Abschluss der Prüfung Kenntnisse und Fertigkeiten in Planung, Erzeugung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von Kälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen

  • für Lebensmittelkühl- und Tiefkühlanlagen.
  • für verfahrenstechnische und produktionstechnische Anlagen.
  • für Getränke- und Getränkeschankanlagen.
  • für Speise- und Kunsteisanlagen.
  • für Transportkühlung auf Schiene, Straße, Wasser und Luft.
  • für Klimaanlagen in Gebäuden und Kraftfahrzeugen.
  • für Wärmepumpenanlagen.
  • für Wärmerückgewinnungsanlagen.
  • für medizinische sowie labortechnische Zwecke.
  • von rationellen und energiesparenden Kälteerzeugern und Apparaten.
  • von Isolierungen zum Wärme-, Kälte- und Schallschutz.
  • für Mess-, Schalt-, Steuerungs- und Regelungstechniken.
Prüfungen und Befähigungsnachweise

Kälte- und Klimatechnik(H)

MPO der BI 

BGBl. II Nr. 60/2003
Novelle mit Artikel 23 BGBl. II Nr. 399/2008

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