Lehre und Familienbeihilfe – wir klären auf

Lehre Familienbeihilfe

Ihr Kind möchte gerne eine Lehre machen – super! Die Auswahl der Fachrichtung fällt aufgrund der Interessen des Jugendlichen leicht, die Bewerbung ist schnell erledigt und dem Start in eine neue Ausbildungsform steht nichts mehr im Wege – doch wie sieht das eigentlich mit der Familienbeihilfe während der Lehrzeit aus? Verändern sich Anspruch und Höhe der Familienbeihilfe? Und was passiert, wenn der Lehrling die Volljährigkeit erreicht? Keine Sorge, wir zeigen, dass Lehre und Familienbeihilfe zusammen gehören und beantworten all diese und noch ein paar mehr Fragen.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Der Anspruch auf Familienbeihilfe richtet sich grundsätzlich nach den Eltern eines Kindes. In Österreich haben alle Staatsbürger:innen der EU und der Schweiz einen solchen Anspruch auf Familienbeihilfe. Zusätzlich wird diese auch an Drittstaatsangehörige, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich haben und an anerkannte Flüchtlinge ausbezahlt. Auch subsidiär Schutzberechtigte haben einen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie keine Leistungen aus der Grundversorgung beziehen und erwerbstätig sind. Für sie gilt, dass sich der Lebensmittelpunkt dieser Personen in Österreich befinden muss und sie ein minderjähriges Kind haben, das bei ihnen lebt. Das Geld steht dabei den Eltern zu und wird in erster Linie an die Mutter ausbezahlt. Sollte diese darauf verzichten, so ist der andere Elternteil bezugsberechtigt. Es ist auch kein Problem das Geld auf das Konto des Kindes zu überweisen. Dafür kann ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Lehre und Familienbeihilfe bei Volljährigkeit

Wer seinen 18. Geburtstag gefeiert hat und somit volljährig ist, erhält weiterhin die Familienbeihilfe, solange er sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Grundsätzlich gibt es eine Obergrenze für einen Zuverdienst zum Erhalt der Familienbeihilfe, diese liegt derzeit bei 15.000 €. Wichtig zu wissen ist, dass die Lehrlingsentschädigung nicht zu diesem Zuverdienst zählt, der Anspruch auf die Familienbeihilfe ändert sich also nicht, wenn die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgrund ihrer Lehre ein Gehalt verdienen. Die Altersobergrenze für den Erhalt der Familienbeihilfe liegt bei 24 Jahren. In erster Linie beziehen auch nach der Volljährigkeit die Eltern die Familienbeihilfe, allerdings kann man ab der Volljährigkeit selbst beim Finanzamt beantragen, die Familienbeihilfe auf das eigene Konto überwiesen zu bekommen.

Wie hoch ist die Familienbeihilfe während der Lehrzeit?

Wie hoch die Familienbeihilfe während der Lehrzeit ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich bekommen Jugendliche ab 10 Jahren derzeit 141,50€ pro Monat ausbezahlt. Ab dem 19. Geburtstag erhöht sich der Betrag auf 165,10€. Dazu kommt noch der Kinderabsetzbetrag, der monatlich 58,40€ pro Kind beträgt.

Geschwisterstaffelung in der Familienbeihilfe

Wenn es in einer Familie mehrere Geschwisterkinder gibt, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wird der Betrag für jedes einzelne Kind erhöht. Umso mehr Geschwister es sind, desto höher ist der Zuschuss für jedes einzelne Kind. Bei zwei Kindern bekommt jedes 7,10€ zusätzlich, bei drei Kindern 17,40€, bei vier Kindern 26,50€ usw. Kinder mit einer erheblichen Behinderung bekommen zusätzlich 155,90€ pro Monat. Dies wirkt auf den ersten Blick vielleicht etwas kompliziert. Ganz einfach kann man seinen individuellen Betrag für die Familienbeihilfe herausfinden, wenn man seine Daten online in einen Familienbeihilfen-Rechner eingibt. Hier kommt allerdings bei Geschwistern immer nur ein Gesamtbetrag für alle Kinder heraus.

Lehrzeit und Familienbonus Plus

Neben der Familienbeihilfe gibt es noch den Familienbonus Plus, der ein steuerreduzierender Absetzbetrag ist. Dieser kann nur von den Eltern, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, beantragt werden, auch wenn das Kind die Familienbeihilfe selbst ausbezahlt bekommt. Der Familienbonus Plus kann bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, oder vorab direkt beim Arbeitgeber bekanntgegeben werden. Derzeit beträgt die mögliche Steuerreduktion für minderjährige Kinder 2.000€ pro Jahr und Kind. Ab dem 18. Geburtstag reduziert sich der Familienbonus Plus auf 650€ jährlich. Diese Steuerreduktion gilt zusätzlich zu den bereits beschriebenen Beträgen der Familienbeihilfe, des Kinderabsetzbetrags und der Geschwisterstaffelung.

Lehre und Familienbeihilfe gehören zusammen

Wer sich also Sorgen macht, dass sich durch eine Lehre der Anspruch auf Familienbeihilfe verändert, kann beruhigt sein. Er besteht bis zum 24. Geburtstag weiter, solange die Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung machen. Und die Lehre ist schließlich eine profunde Berufsausbildung mit vielen Möglichkeiten der zukünftigen Weiterbildung. Lehre und Familienbeihilfe gehen also Hand in Hand.

Rechte während der Lehrzeit
Für Jugendliche
Mechatronik Team

Deine Rechte während der Lehrzeit

Neben verschiedenen Pflichten hast du auch eine Reihe von Rechten während der Lehrzeit. Welche das sind verraten wir dir in diesem Beitrag.

Scroll to Top