Zertifikat
Kälte-Klima-Technik

Musteranträge zur Personen- und Unternehmenszertifizierung

Kälte- und Klimatechniker:innen und andere Mechatroniker:innen mit entsprechender Berechtigung benötigen ab 4. Juli 2011, wenn Sie in den Kältekreislauf einer ortsfesten Kälte- oder Klimaanlage eingreifen, eine Zertifizierung.

 

Die F-Gase-Verordnung stellt klar, dass eine Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Kälte- und Klimatechnik nicht einer Personenzertifizierung gleichzusetzen ist.

 

Alle Musteranträge zur Personen- und Unternehmenszertifizierung finden Sie auf der Webseite der WKO.