- Maximal € 130,-- Förderung statt bisher € 200,--
- Handys, Fahrräder (inkl E-Bikes) und Wellnessgeräte wie Fußsprudelbäder werden nicht mehr gefördert.
- Reparaturbetriebe müssen sich neu registrieren lassen.
Weitere Informationen:
Für Privatpersonen: Für Privatpersonen | Geräte-Retter-Prämie
Infoblatt: 2025-10-13 Infoblatt
Für Partnerbetriebe: Für Betriebe | Geräte-Retter-Prämie