NEU
Geräte-Retter-Prämie

Der Reparaturbonus wird ab 12.01.2026 zur „Geräte-Retter-Prämie“

Was hat sich geändert?

 - Maximal € 130,-- Förderung statt bisher € 200,--

- Handys, Fahrräder (inkl E-Bikes) und Wellnessgeräte wie Fußsprudelbäder werden nicht mehr gefördert.

- Reparaturbetriebe müssen sich neu registrieren lassen.

Weitere Informationen:

 

Für Privatpersonen: Für Privatpersonen | Geräte-Retter-Prämie

 

Infoblatt: 2025-10-13 Infoblatt

 

Für Partnerbetriebe: Für Betriebe | Geräte-Retter-Prämie