NEU
Geräte-Retter-Prämie

Der Reparaturbonus wird ab 12.01.2026 zur „Geräte-Retter-Prämie“

Was hat sich geändert?

  • Maximal € 130,-- Förderung statt bisher € 200,--
  • Handys, Fahrräder (inkl E-Bikes) und Wellnessgeräte wie Fußsprudelbäder werden nicht mehr gefördert.
  • Reparaturbetriebe müssen sich neu registrieren lassen.

Weitere Informationen: