Neue Regeln
für E-Mopeds

Ab 1. Oktober gelten sie als Kraftfahrzeuge

Mit der 36. StVO-Novelle gelten E-Mopeds ab 1. Oktober 2026 nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge. Ab diesem Datum brauchen sie Zulassung, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung, und es gelten Führerschein- und Helmpflicht. Radwege sind für E-Mopeds tabu, gefahren wird auf der Fahrbahn. Wer das nicht einhält, riskiert Strafen bis zu 10.000 Euro; die Polizei hat Schwerpunktkontrollen angekündigt. Betriebe sollten jetzt prüfen, ob ihre Fahrzeuge weiter passen und ob sich das auf Gewerbeberechtigung oder Kollektivvertrag auswirkt.