MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik

Der/die MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik bearbeitet Metall mit Spezialmaschinen.

Berufsumfang MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik

Der/die MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik hat nach positivem Abschluss der Prüfung Kenntnisse und Fertigkeiten in Planung, Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung und Prüfung von:

  1. Spezialmaschinen, Geräten, Apparaten und Steuerungen für die Be- und Verarbeitung von Metall-, Holz-, Stein-, Textilien- und Lederprodukten sowie pharmazeutischen Produkten und Lebensmittel
  2. Teil- und Fertigerzeugnissen für Anlagen, Maschinen, Armaturen und Werkzeuge
  3. Mess-, Präzisionswerkzeugen und -geräten, Lehren, Schablonen und Waagen
  4. Schnitten, Stanz-, Tiefzieh- und Drehwerkzeugen
  5. Vorrichtungen, insbesondere Bohr-, Fräs- und Schweißvorrichtungen 
  6. Formen, insbesondere von Spritz-, Gieß- und Spritzgießformen, sowie von Schmiedegesenken
  7. Maschinen und Maschinenteilen, Geräten, Apparaten, Behältern, Werkzeugen, mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Getrieben, Vorrichtungen und Steuerungen sowie Pumpen und Verdichtern, Förderanlagen und Servicemaschinen
  8. Feingeräten, Feininstrumenten, Kleinmechanismen und Kleinapparaturen wie Lehr- und Anschauungsmodellen, Analyse-, Prüf-, Mess-, Feinmess- und Überwachungsgeräten für technisch-wissenschaftliche Zwecke sowie optischen, nautischen und geodätischen Instrumenten und Apparaten sowie Fein- und Präzisionswaagen aller Art
  9. Fahrrädern, Krafträdern bis 150 ccm und motorgetriebenen Geräten

MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik(H) 

MPO der BI 

BGBl. II Nr. 69/2003
Novelle mit Artikel 31 BGBl. II Nr. 399/2008

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